AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Die nachstehenden Bedingungen sind für Lieferungen und Leistungen an Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeiten handeln (Unternehmer), sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechtes oder an ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen bestimmt.


Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, die der Besteller mit Empfang unserer Auftragsbestätigung, spätestens mit Annahme der bestellten Ware anerkennt. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch nicht durch Auftragsannahme Vertragsinhalt.


Die Geltung des internationalen Kaufrechtsübereinkommens (CISG) wird ausgeschlossen. Aufträge, Nebenabreden, Änderungen und sonstige Vereinbarungen werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.

Preise: Es gelten die am Liefertag veröffentlichten gültigen Preise und Preiskonditionen. Die Umsatzsteuer wird in jeweils gültiger Höhe zusätzlich berechnet.


Lieferzeiten sind bis zur Auftragsannahme unverbindlich- zwischenzeitlicher Verkauf vorbehalten- und rechnen ab Eingang der Bestellung bzw. frühestens ab endgültiger Einigung über die Auftragsausführung und der Beibringung der vom Besteller ggf. zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben.
Sind Lieferzeiten in Tagen angegeben, zählen nur die üblichen Arbeitstage. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft
mitgeteilt ist. Lieferzeiten stehen unter dem Vorbehalt wesentlicher unvorhergesehner Vorgänge bei der Herstellung und sonstiger Hindernisse wie höhere Gewalt, Transportverzögerungen, Betriebsstörungen oder
Arbeitskämpfe in Werken von Zulieferanten.


Verpackung: Unsere Produkte werden nach Kundenwunsch sowohl in Einweg- wie Mehrwegbehältern geliefert, beide entsprechend der Verpackungsverordnung. Einwegverpackungen wie Holzkisten, Kartons
usw. werden zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Mehrweg- und Gitterboxpaletten, Paletten mit Aufsetzrahmen und Deckel, Behälter und Kassetten bleiben unser Eigentum und sind ohne
Kosten für uns unverzüglich an die Lieferstelle zurückzusenden.


Versand: Die Wahl der Versandart bleibt der Lieferstelle überlassen, Teillieferungen sind zugelassen.

Zahlungen sind grundsätzlich in Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer innerhalb des jeweils vereinbarten Zahlungsziel zu leisten. Das Zahlungsziel ist eingehalten, wenn wir innerhalb der Fristen über
die Zahlungsmittel verfügen können. Bei Überschreitung des o.g. Zahlungstermins tritt Verzug ein. Ein Skontoabzug ist nicht zulässig für Versand- und Verpackungskosten, sowie wenn der Besteller mit sonstigen
Forderungen im Rückstand ist oder wenn die Lieferung mit Wechsel bezahlt wird. Er ist ferner nicht zulässig bei Rechnungen für Schulungen, Montagen, Reparaturen und sonstigen Dienstleistungen. Der Besteller ist
zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung mit Gegenansprüchen nur berechtigt, wenn diese gerichtlich festgelegt oder bestritten sind. Bei Überschuldung und Zahlungseinstellung mit anschließender Beantragung
eines Insolvenzverfahrens und bei sonstiger schuldhafter Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungsziele werden alle Forderungen, die uns gegen den Besteller zustehen, einschließlich der Wechselforderung sofort fällig.
Bei der Begleichung vorfällig gestellter Forderungen kommt ein entsprechender angemessener Zinsabschlag zur Anwendung.


Eigentumsvorbehalt: Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur restlosen Bezahlung vor;hierbei gelten alle Lieferungen als ein zusammenhängendes Liefergeschäft. Bei
laufender Rechung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Werden unsere Waren von dem Besteller mit anderen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden, werden wir anteilig Miteigentümer der neuen Sache. Veräußert der Besteller die von uns gelieferte Ware bestimmungsgemäß weiter, tritt er hiermit schon jetzt die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten bis zur völligen Tilgung aller unserer
Forderungen an uns ab. Hierunter fallen auch Ansprüche aus Akkreditiven und ähnlichen Sicherungsmitteln. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, die Abtretung den Drittkäufern bekannt zu geben und uns
die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Wir ermächtigen den Besteller widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Unabhängig hiervon erlischt die
Einziehungsermächtigung automatisch- ohne das es eines Widerrufs bedarf- in dem Moment, in dem der Besteller oder ein Dritter einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers stellt.

Von einer Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch dritte hat uns der Besteller unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der
Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann, wenn dies von uns ausdrücklich schriftlich erklärt wird, vor.

Wir werden die von uns gehaltenen Sicherungen insoweit freigeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als insgesamt 20% übersteigt.

Soweit der Eigentumsvorbehalt aus Rechtsgründen in dieser Form nicht voll wirksam sein sollte, ist der Besteller verpflichtet, die Sicherung unserer Warenforderungen in entsprechender Weise rechtswirksam
herbeizuführen und an erforderlichen Maßnahmen mitzuwirken.


Mängelansprüche: Bei Lieferungen die nachweislich infolge von uns zu vertretender Mängel ganz oder teilweise unbrauchbare Gegenstände aufweisen, werden wir nach unserer Wahl, unter Abwägung wirtschaftlich technischer Gesichtpunkte, kostenlos nachbessern, neu liefern oder den Verkaufspreis herabsetzen. Von den durch die Nacherfüllung entstehenden unmittelbaren Kosten tragen wir die Kosten der Nachbesserung bzw. des Ersatzstücks einschließlich des Versands sowie die auf den Wert des fehlerhaften Liefergegenstands bezogenen angemessenen Kosten des Aus- und Einbaus, soweit sich diese auf das Inland beziehen. Frachtkosten für die Rücksendung der mangelhaften Ware werden nur erstattet, wenn die
Rücksendung auf unseren ausdrücklichen Wunsch hin erfolgt. Im übrigen trägt der Besteller die Kosten.
Mängelansprüche verjähren 24 Monate nach Ablieferung des Liefergegenstandes, soweit nicht im Gesetz zwingend eine längere Verjährungsfrist bestimmt ist. Sie verlängert sich im Fall von Nachbesserung und Ersatzlieferung nur um die Zeit in welcher der Liefergegenstand nicht benutzbar ist.

Erkennbare Transportschäden sind uns unverzüglich, alle übrigen Mängel innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Feststellung anzuzeigen.

Wir können die Erfüllung von Mängelansprüchen ablehnen, wenn uns Mängel nicht rechtzeitig angezeigt werden. Dasselbe gilt, wenn uns nicht die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Vornahme aller uns nach
billigem Ermessen notwendig erscheinenden Maßnahmen gegeben wird. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit des Bestellers und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei
wir sofort zu verständigen sind oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels im Verzug sind und dieser auch nach einer uns gestellten angemessenen Nachfrist fortbesteht, hat der Besteller das Recht, den
Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der im Rahmen der Erfüllung der Mängelansprüche zu tragenden Kosten zu verlangen, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen rückgängig
zu machen. Dieses Rücktrittsrecht des Bestellers besteht- unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle- auch in sonstigen Fällen des Fehlschlagens der Nacherfüllung durch uns. Weitere
Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Die nachstehend geregelte Haftung bleibt
unberührt. Wir können die Erfüllung von Mängelansprüchen auch ablehnen, wenn die allgemeinen technischen Hinweise unserer Kataloge und Druckschriften beachtet wurden. Katalog- und listenmäßige
Angaben stellen keine Garantien dar.


Haftung:

Wir haften

  • bei Vorsatz,
  • bei grober Fahrlässigkeit von Organen oder leitenden Angestellten,
  • bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
  • bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
  • bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
  • bei Fehlern der Liefergegenstandes, bei denen nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder
    Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.




Für grobe Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter haften wir jedoch nur, wenn sie wesentliche Vertragspflichten verletzen. Hier und in Fällen der Haftung auch für leichte Fahrlässigkeit bei der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren unmittelbaren Schaden begrenzt.

Weiter Ansprüche des Bestellers , insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schäden, die auf der Verletzung von Schutzrechten beruhen und für unerlaubte Handlungen.


Softwarenutzung: Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird den Besteller ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares nach den Regelungen des Liefervertrages befristetes Recht eingeräumt, die Software einschließlich ihrer Dokumentation in Verbindung mit dem dafür bestimmten Liefergegenstand zu nutzen. Eine Nutzung der Software in Verbindung mit mehr als einem Liefergegenstand ist untersagt.

Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht gestattet.
Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§69a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzten oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet
sich, Herstellangaben- insbesondere Copyrightvermerke- nicht zu entfernen oder ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und der Dokumentation
einschließlich etwaig angefertigter Kopien bleiben uns vorbehalten.


Verwendungsbeschränkung: Unsere Produkte sind standardmäßig nicht für den Einbau in den Bereichen Luft- und Raumfahrt sowie Strahlungsbereichen von kerntechnischen Anlagen im Sinne des Atomgesetztes entwickelt und vorgesehen. Sollten die Standardprodukte trotzdem in den genannten Bereichen eingebaut werden, lehnen wir im Schadensfall jegliche Haftung für etwaige Schäden ab, es sei denn, es liegt eine schriftliche Zustimmung unsererseits im Ausnahmefall vor.


Nebenpflichten und Beratung: Vertragliche Nebenleistungen (z.B. Wartungsanleitungen) und Beratung, soweit sie sich auf den Liefergegenstand beziehen, erbringen wir sorgfältig und nach bestem Wissen entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik und den uns vom Besteller genannten Einsatzbedingungen; hinsichtlich der Gewährleistung der Haftung, auch bei etwaigen Unterlassungen, gelten die vorstehenden
Bedingungen sinngemäß. Bloße Empfehlungen erfolgen unverbindlich.


Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort für die Lieferung ist der Sitz unserer Gesellschaft. Erfüllungsort für die Zahlung sowie Gerichtsstand ist Duisburg. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers Klage zu erheben.


Datenschutz: Im Sinne des Datenschutzgesetzes wird darauf hingewiesen, dass wir Daten über Kunden speichern und im Rahmen der Zusammenarbeit einsetzen.



Ollenik GmbH